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   BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B   

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BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B (https://dejure.org/2018,28615)
BSG, Entscheidung vom 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B (https://dejure.org/2018,28615)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - B 5 R 128/17 B (https://dejure.org/2018,28615)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Verfahrensmangel - Fehlen von Entscheidungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 12.02.2004 - B 4 RA 67/03 B

    Fehlen von Entscheidungsgründen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B
    Die Begründungspflicht gemäß § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nämlich nicht schon dann verletzt, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sind (vgl BSG Urteil vom 2.6.2004 - B 7 AL 56/03 R - SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 und Beschluss vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B) .

    Vom Fehlen der Entscheidungsgründe ist vielmehr nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl BVerwG Beschluss vom 5.6.1998 - 9 B 412/98 - Buchholz 310 § 138 Ziff 6 VwGO Nr. 32 und Urteil vom 28.11.2002 - 2 C 25/01 - BVerwGE 117, 228) , oder wenn die angeführten Gründe verworren sind oder nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (vgl BSG vom 12.2.2004 aaO) .

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B
    Sollte der Kläger rügen wollen, dass die tatsächlichen Umstände der Rücknahme des Rentenantrags nicht ausreichend aufgeklärt sind (siehe seinen Hinweis auf RdNr 55 im Urteil des BSG vom 6.3.2003 (B 4 RA 38/02 R) und darauf, dass ein Versicherter in freier Entscheidung auf die Geltendmachung von Rechten verzichten muss) , hat er für eine formgerechte Rüge einer Verletzung des § 103 SGG schon keinen Beweisantrag benannt, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist.
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B
    Vom Fehlen der Entscheidungsgründe ist vielmehr nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl BVerwG Beschluss vom 5.6.1998 - 9 B 412/98 - Buchholz 310 § 138 Ziff 6 VwGO Nr. 32 und Urteil vom 28.11.2002 - 2 C 25/01 - BVerwGE 117, 228) , oder wenn die angeführten Gründe verworren sind oder nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (vgl BSG vom 12.2.2004 aaO) .
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B
    Ausführungen dazu, inwieweit die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht (vorliegend ausgehend von der Auffassung, es fehlte an der notwendigen Kausalität) auf dem geltend gemachten Mangel beruhen kann, enthält die Beschwerdebegründung ebenso wenig wie zur weiteren Voraussetzung einer erfolgreichen Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers -

    Auszug aus BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B
    Die Begründungspflicht gemäß § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nämlich nicht schon dann verletzt, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sind (vgl BSG Urteil vom 2.6.2004 - B 7 AL 56/03 R - SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 und Beschluss vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B) .
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B
    Vom Fehlen der Entscheidungsgründe ist vielmehr nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl BVerwG Beschluss vom 5.6.1998 - 9 B 412/98 - Buchholz 310 § 138 Ziff 6 VwGO Nr. 32 und Urteil vom 28.11.2002 - 2 C 25/01 - BVerwGE 117, 228) , oder wenn die angeführten Gründe verworren sind oder nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (vgl BSG vom 12.2.2004 aaO) .
  • BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass ein Kläger "gehört", nicht jedoch "erhört" wird (BSG Beschluss vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - Juris RdNr 9) .
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B
    Ausführungen dazu, inwieweit die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht (vorliegend ausgehend von der Auffassung, es fehlte an der notwendigen Kausalität) auf dem geltend gemachten Mangel beruhen kann, enthält die Beschwerdebegründung ebenso wenig wie zur weiteren Voraussetzung einer erfolgreichen Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 09.05.2011 - B 13 R 112/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass ein Kläger "gehört", nicht jedoch "erhört" wird (BSG Beschluss vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - Juris RdNr 9) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

    Auszug aus BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B
    Das LSG habe sich dabei auf nur zwei begründende Sätze beschränkt und lediglich auf den Inhalt seines Urteils vom 6.2.2015 (L 4 R 1017/13) sowie zweier Urteile des 14. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen vom 25.10.2013 (L 14 R 250/13) und vom 26.2.2016 (L 14 R 779/15) verwiesen.
  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 27/06 B

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, Beurteilung einer flächendeckend

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 250/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

  • BSG, 17.06.2009 - B 11 AL 187/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 22.08.1995 - 5 BJ 50/95

    Ausschlußfrist bei unterbliebener oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - L 4 R 1017/13

    Gewährung einer Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Beitragszeiten nach

  • LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17

    Unzulässigkeit einer Klage auf Gewährung einer höheren Rentenleistung im Wege des

    Die von ihm ebenfalls am 3. April 2017 erhobene Berufung gegen das Urteil Az.: S 4 R 384/13 hat der Kläger am 21. September 2017 zurückgenommen (Az.: L 5 R 128/17).

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf die gewechselten Schriftsätze, auf die Gerichtsakte, auf die beigezogenen Gerichtsakten Az.: S 3 R 292/11 (Sozialgericht Wiesbaden) und Az.: L 5 R 128/17 (Hessisches Landessozialgericht) sowie auf die von der Beklagten vorgelegte Rentenakte des Klägers (35 Bände) Bezug genommen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

  • BSG, 21.06.2022 - B 5 R 71/22 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - gerügte

    Auch ist die Begründungspflicht nicht schon verletzt, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sind (vgl BSG Beschluss vom 21.12.1987 - 7 BAr 61/84 - juris RdNr 11; s zum Ganzen auch BSG Beschluss vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 31.7.2018 - B 5 R 128/17 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 1.12.2020 - B 1 KR 48/20 B - juris RdNr 9) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2018 - L 4 U 480/18
    Dieser Anspruch gewährleistet nur, dass ein Kläger "gehört", nicht jedoch "erhört" wird (vergleiche Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B - Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 04.04.2023 - B 1 KR 55/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Danach ist weder ein Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Nr. 4 SGG (Bestimmtheit der Urteilsformel) noch gegen § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG (Begründungspflicht; absoluter Revisionsgrund nach § 202 Satz 1 SGG iVm § 547 Nr ZPO ) ersichtlich (vgl zu den Anforderungen an einen Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG BSG vom 31.7.2018 - B 5 R 128/17 B - juris; und zur Möglichkeit der Auslegung eines Urteilstenors BSG vom 1.8.2017 - B 13 R 323/16 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 16.02.2022 - B 5 R 196/21 B

    Rückforderung überzahlter Rente; Nichtberücksichtigung eines

    Vom Fehlen der Entscheidungsgründe ist vielmehr nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen, oder wenn die angeführten Gründe verworren sind oder nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (vgl BSG vom 31.7.2018 - B 5 R 128/17 B - juris RdNr 12 mwN) .
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